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Psychiatrische Erkrankungen

Phase 2 und Phase 3

Indikationen

Voraussetzungen

  • Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Rehabilitationsfähigkeit/Therapiemotivation
  • Positive Rehabilitationsprognose
  • Wohnortnähe: angemessene Erreichbarkeit der ambulanten Einrichtung vom Wohnsitz oder Arbeitsplatz des Versicherten
  • Ausreichende Mobilität
  • Sicherstellung der sozialen, pflegerischen und medizinischen Versorgung im Wohnumfeld

Für die Phase II:

  • Art und Ausmaß der Schädigungen und/oder Beeinträchtigungen der Aktivitäten können durch eine ambulante Rehabilitation ausreichend behandelt werden/es ist keine stationäre Rehabilitation notwendig.
  • Vertretbare Risiko-Konstellation für eine ambulante Rehabilitation mit nachweislicher Aufklärung des Rehabilitanden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Phase II in Form einer stationären Rehabilitation absolviert werden.

Für die Phase III:

  • Grundsätzlich die erfolgte Absolvierung der Phase II (stationär oder ambulant) Es bleibt der PVA/dem SVT vorbehalten, Bewilligungen für die Phase III auch ohne erfolgte Absolvierung der Phase II auszustellen

Indikationen (Klassifikation nach ICD-10)

  • F2: Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • F3: Affektive Störungen
  • F4: Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F5: Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • F6: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Kontraindikationen

Absolute Kontraindikationen

  • Akute psychische Störungen bzw. Störungsepisoden/nicht ausreichende Stabilität
  • Akute Selbst- oder Fremdgefährdung
  • Organische Störungen (ICD-10: F0)
  • Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen, wenn spezialisierte Institutionen erforderlich sind (ICD-10: F1)
  • Fehlende Therapiemotivation (Psychotherapie)
  • Akute oder dekompensierte Krankheitszustände (z. B. cardiopulmonale Insuffizienz, floride Infektionskrankheiten, akute Entzündungsprozesse, unbehandelte hormonelle Entgleisungen)
  • Belastende und zeitintensive Therapieformen, die die Rehabilitations-fähigkeit wesentlich beeinträchtigen (z. B. Chemo- oder Strahlentherapie nach Malignom)
  • Rehabilitanden, die auf Grund körperlicher oder psychischer/geistiger Behinderung nicht ausreichend belastbar und/oder nicht mobilisierbar und/oder pflegebedürftig sind, und daher die Einrichtungen der Rehabilitation nicht aktiv nützen können

Relative Kontraindikationen

Erfordern eine individuelle Einschätzung der Rehabilitationsprognose bzw. eine individuelle Prüfung der Risiko-Konstellation durch den SV-Träger, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Einrichtung.

  • Nicht ausreichende diagnostische Abklärung
  • In relevantem Ausmaß herabgesetztes Kommunikationsvermögen, sodass Gesprächstherapien als zentrales Element der psychiatrischen Rehabilitation nicht oder nur sehr erschwert durchführbar sind
  • Dialysepatienten (enge Zusammenarbeit zwischen Rehabilitand, KV-Träger, Vertragseinrichtung und Dialysestation)
  • Kompensierte Inkontinenz mit Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • Manifeste Immunschwäche
  • MRE-Träger (Multiresistente Erreger) (in verpflichtender Absprache zwischen zuweisendem SVT und Einrichtung)
  • Infektionskrankheiten mit Infektionsgefahr wie z. B. offene Tuberkulose, AIDS, u. ä.

Therapieinhalte

Psychotherapeutische und kombinierte Angebote

  • Störungsübergreifende Gruppen: Selbstsicherheit, Selbstwert, Selbsterfahrung, Kognitives Training, Entspannung, Stabilisierung
  • Störungsspezifische Gruppen: z. B. Angst, Depression, Psychosomatik, Trauma, Psychose
  • Ausdruckstherapeutische Verfahren: Maltherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, kreative Bewegung, kreatives Schreiben
  • Gesundheitsfördernde und präventive Angebote: Entspannungsverfahren, Stressbewältigung, Genusstherapie

Psychologie

Es sind gesundheitspsychologische Aspekte zu vermitteln (Psychoedukation) mit dem Ziel der Prävention, Erhöhung von Lebensqualität und Compliance sowie Motivierung zur Umsetzung gesundheitsfördernder und krankheitsvermeidender Verhaltensweisen. Hilfestellungen hinsichtlich Krankheitsakzeptanz und -bewältigung sind zu geben, Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken sind bekannt zu machen, ev. auch Raucherberatung und kognitives Training durchzuführen.

  • Klinisch-psychologische Beratung
  • Gesundheitspsychologische Beratung
  • Krankheitsbewältigung, Umgang mit der Krankheit, Leben mit der Krankheit
  • Entspannungsverfahren
  • Biofeedback
  • Angehörigenberatung

Ergotherapie

Es ist auf die Bedeutung arbeitsbezogener Faktoren bei der Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen zu achten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Übung berufs- und alltagsrelevanter Praktiken. Der Fokus der Ergotherapie liegt auf der Handlungsebene. Es kommen kompentenzzentrierte, ausdruckszentrierte und interaktionelle Methoden zum Einsatz.

  • Kreativtherapie
  • Selbsthilfetraining/Funktionstraining (ADL)
  • Arbeitstherapie
  • Arbeitsplatz- und Wohnumfeldberatung
  • Belastungserprobung
  • Haushaltstraining
  • Wahrnehmungstraining
  • Angehörigenberatung

Kreativ- und Ausdruckstherapie

  • Kunsttherapie
  • Maltherapie
  • Musiktherapie
  • Tanztherapie
  • Kreatives Schreiben
  • Bewegungstherapeutische Verfahren

Heil- und Krankengymnastik + Gesundheitsförderung

  • Heil- bzw. Krankengymnastik (z. B. Leibtherapie, Atemtherapie, Wahrnehmungstraining, allgemeine Bewegungstherapie)
  • allgemeines Aufbau- und Leistungstraining

Ernährungsschulung (auch für Angehörige)

  • Lebensstilmodifikation
  • Stoffwechselbedingte Erkrankungen

Patientenschulung (auch für Angehörige)

  • Krankheitsinformation (Ursachen, Diagnostik und Verlauf) und -bewältigung
  • Medikamentöse Therapieformen: Wirkungsweise, Nebenwirkungen, Kontrollen, Alternativen
  • Grundzüge der sonstigen therapeutischen Möglichkeiten inklusive Alternativen
  • Bewegung, Bewegungsmangel, medizinisches Training, Gesundheitsförderung, (allgemeine) Risikofaktoren
  • Stress, Stressmanagement
  • Präventive Maßnahmen

Manuelle Heil- und Spezialmassagen

  • Nach medizinischer Notwendigkeit

Entlassungsplanung, Angehörigenberatung

  • Vorbereitung der Rehabilitanden auf die Entlassung (gegebenenfalls unter Miteinbeziehung deren Angehörigen)
  • Besprechung der Zielerreichung und eventueller poststationärer Ziele
  • Beratung, Planung, notwendige Veranlassungen und/oder Hilfestellung bezüglich Maßnahmen der Nachsorge (ärztlich, therapeutisch, Lebensstil, beruflich, etc.)
  • Hilfestellung zur sozialen Sicherung
  • Beratung und Hilfestellung bezüglich Kontextfaktoren (Hilfsmittel, Wohn- und Arbeitsumfeld, Kontakte zu externen Stellen wie z. B. Behörden, Sozialdienste, Selbsthilfegruppen, etc.)